Zum Hauptinhalt
Republik Diabetien · Amtliches Portal des Staates Amtsblatt Nr. 148 / 2026 · Stand: 30. Juli 2026
Republik Diabetien
Bundeskanzlei · Betazell am Zuckerhut
„Im Bereich bleiben.“ Wahlspruch seit 1922
Sprache: DE
Zugänglichkeit auf diabetien.de

Hinweise zur Barrierefreiheit

Diabetien soll für möglichst viele Menschen verständlich und bedienbar sein. Hier beschreiben wir den aktuellen Stand, bekannte Einschränkungen und Kontaktmöglichkeiten.

Stand: 3. August 2026

Diese Hinweise beruhen auf einer technischen und redaktionellen Selbstprüfung. Eine förmliche Prüfung oder Zertifizierung hat nicht stattgefunden.

1. Geltungsbereich und Einordnung

Diese Hinweise gelten für das private, nicht gewerbliche Informationsangebot unter diabetien.de. Über die Website werden keine Verbraucherverträge geschlossen.

Die Hinweise werden freiwillig veröffentlicht. Sie sind keine gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung für eine öffentliche Stelle und enthalten keine Zusage eines bestimmten Konformitätsniveaus.

2. Unser Ziel

Wir orientieren uns an den Grundsätzen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2: Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Als praktische Zielrichtung dient Stufe AA.

Eine vollständige Übereinstimmung mit WCAG 2.2 AA wird derzeit nicht behauptet. Verbesserungen werden schrittweise umgesetzt, wenn Inhalte oder Funktionen überarbeitet werden.

3. Bereits umgesetzte Maßnahmen

  • Die Seiten verwenden Landmarken, beschriftete Navigation und Überschriften. Ein Sprunglink führt direkt zum Inhalt.
  • Die aktuelle Seite wird in der Navigation gekennzeichnet. Tastaturfokus ist sichtbar; die Einstellung für reduzierte Bewegung des Betriebssystems wird berücksichtigt.
  • Bilder besitzen Alternativtexte oder Bildunterschriften. Die interaktive Karte enthält einen eigenen Titel und eine Beschreibung; ihre Ziele sind per Tastatur erreichbar.
  • Bild- und Rezeptdialoge lassen sich mit der Tastatur schließen. Der Fokus wird nach dem Schließen zum Ausgangspunkt zurückgeführt.
  • Die Sprachwahl funktioniert auch ohne JavaScript und bleibt beim Wechsel auf interne Seiten erhalten. Neben Deutsch und Englisch stehen vereinfachte Fassungen zur Verfügung.
  • Das Layout enthält responsive Anpassungen für kleinere Bildschirme.

4. Bekannte Einschränkungen

Nach der derzeitigen Selbstprüfung bestehen insbesondere folgende Barrieren:

  • Die im Einbürgerungsbereich erzeugte PDF-Datei ist kein getaggtes PDF. Überschriften, Lesereihenfolge, Sprachwechsel und Grafiken werden darin von Screenreadern möglicherweise nicht zuverlässig erkannt. Nach der Erstellung werden die eingegebenen Passdaten zusätzlich als Text unter dem Formular angezeigt; diese Textausgabe bildet jedoch nicht sämtliche Inhalte und Strukturen des PDFs ab.
  • Die Druck-Ersatzansicht des Passes kennzeichnet ihre mehrsprachigen Textteile und Abbildungen für assistive Technik noch nicht vollständig.
  • Im Passformular sind automatische Eingabehilfen, Feldgruppen und die programmatische Zuordnung einzelner Fehlermeldungen noch nicht durchgehend umgesetzt.
  • Einzelne Datentabellen besitzen noch keine eigene Tabellenbeschriftung; Kopfzellen sind nicht überall ausdrücklich mit ihrem Geltungsbereich gekennzeichnet. Einige ergänzende Beschriftungen fallen bei der Standardschriftgröße relativ klein aus.
  • Die Fassungen in Leichter Sprache und Easy Read wurden nicht von einer fachkundigen Prüfstelle zertifiziert und bislang nicht mit einer Nutzergruppe getestet.
  • Eine systematische Prüfung mit Screenreadern, Sprachsteuerung, Vergrößerungssoftware oder starker Text- und Seitenvergrößerung steht noch aus.

5. Barriere melden oder Inhalt anfordern

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, teilen Sie uns bitte möglichst die betroffene Seite oder Funktion und die Art des Problems mit. Angaben zu Ihrem Browser oder Hilfsmittel sind hilfreich, aber nicht erforderlich.

Wenn ein Inhalt für Sie nicht zugänglich ist, können Sie ihn per E-Mail in einer besser nutzbaren Form anfordern. Wir prüfen die Rückmeldung und suchen nach einer angemessenen Lösung.

E-Mail zur Barrierefreiheit schreiben

6. Verfahren und Zuständigkeit

Nach Angaben des Anbieters ist diabetien.de ein privates, nicht gewerbliches Informationsangebot, keine öffentliche Stelle und kein Anbieter einer vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfassten Dienstleistung; die Website zielt nicht auf den Abschluss von Verbraucherverträgen. Deshalb wird in diesen freiwilligen Hinweisen weder ein Verfahren für Websites öffentlicher Stellen noch das Schlichtungsverfahren nach § 34 BFSG oder eine BFSG-Marktüberwachungsstelle als zuständige Stelle angegeben. Hinweise und Beschwerden sind unabhängig davon per E-Mail willkommen.

7. Erstellung dieser Hinweise

Am 3. August 2026 wurden der Quelltext, repräsentative Seitenstrukturen und ein erzeugtes Muster-PDF technisch und redaktionell selbst geprüft. Untersucht wurden die im Code vorgesehenen Strukturen, Fokusabläufe, Sprachfassungen, Bildbeschreibungen, Dialoge und die Passerstellung. Eine systematische Prüfung mit assistiven Techniken sowie ein unabhängiges Audit haben nicht stattgefunden.