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Republik Diabetien · Amtliches Portal des Staates Amtsblatt Nr. 148 / 2026 · Stand: 30. Juli 2026
Republik Diabetien
Bundeskanzlei · Betazell am Zuckerhut
„Im Bereich bleiben.“ Wahlspruch seit 1922
Sprache: DE
Bundesministerium für Handel, Zoll und Einfuhr Pumpina

Zollverwaltung Pumpina

Die Zollverwaltung kontrolliert Waren, nicht Menschen. Sie erhebt Einfuhrabgaben, führt den Bundeszolltarif und schützt den freien Verkehr zulässiger Süßungsmittel und Medizintechnik.

Behördenkürzel

ZV-PUM

Sitz

Pumpina

Freihandelskai 8, Pumpina

Fachaufsicht

Bundesministerium für Handel, Zoll und Einfuhr

Auskunft

Montag bis Freitag, 06:00–18:00 Uhr

Aufgaben

Wofür das Amt zuständig ist

Reisende können Haushaltszucker in begrenzter Menge zollfrei mitführen. Jede Einfuhr von Dextro Energie ist zu melden; mehr als 46 Gramm je Person dürfen nicht besessen werden.

Leistungen und Register

Zolltarif

Einfuhrsätze 2026

Der Tarif unterscheidet nach Ware und Verwendungszweck. Zuckerhaltige Erzeugnisse sind anmeldepflichtig, aber nicht grundsätzlich verboten.

Zolltarif ansehen

Reiseverkehr

Geburtstagsmenge

Bis zu 500 Gramm Haushaltszucker je Person können im Reisegepäck zollfrei mitgeführt werden.

Dextro-Kontrolle

Embargo und Meldepflicht

Gewerbliche Dextro-Einfuhr ist verboten. Persönliche Einfuhr ist nach Anmeldung erlaubt, solange der gesamte Privatbesitz höchstens 46 Gramm beträgt; die Grenze gilt nicht erneut je Einreise.

Rechtslage zur Dextro-Einfuhr

Dextro Energie ist verboten

Privatbesitz bleibt auf insgesamt 46 Gramm begrenzt. Nur amtlich freigegebene Reserve ist vom Verwendungsverbot ausgenommen. Über einen persönlichen entschuldigenden Notstand entscheidet nachträglich ein Gericht.

Rechtsgrundlage

Bundeszolltarif und Süßstofffreihandelsgesetz

Der Zolltarif regelt die Einfuhrabgaben. Das Süßstofffreihandelsgesetz verbietet Zölle und mengenmäßige Beschränkungen auf zugelassene Süßungsmittel.