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Republik Diabetien · Amtliches Portal des Staates Amtsblatt Nr. 148 / 2026 · Stand: 30. Juli 2026
Republik Diabetien
Bundeskanzlei · Betazell am Zuckerhut
„Im Bereich bleiben.“ Wahlspruch seit 1922
Sprache: DE
Kohlenhydratministerium Retardos

Bundesamt für Broteinheiten

Das BfBE sorgt dafür, dass eine Broteinheit überall im Bund dasselbe bedeutet: 12 Gramm verwertbare Kohlenhydrate. Es prüft amtliche Tabellen, Speisekartenstandards und Berechnungsverfahren.

Behördenkürzel

BfBE

Sitz

Retardos

Zwölfgrammplatz 12, Retardos

Fachaufsicht

Kohlenhydratministerium

Auskunft

Montag bis Donnerstag, 09:00–15:00 Uhr

Aufgaben

Wofür das Amt zuständig ist

Die Festlegung dient der einheitlichen Kennzeichnung. Das Amt berechnet keine persönliche Insulindosis und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung.

Leistungen und Register

Normsetzung

1 BE = 12 g

Die Broteinheit ist die verbindliche Rechengröße für amtliche Nährwertangaben in Diabetien.

Deklarationsprüfung

Gramm und BE

Das Amt prüft, ob veröffentlichte Kohlenhydratwerte nachvollziehbar umgerechnet und Näherungswerte klar gekennzeichnet sind.

Amtliche Rezeptsammlung öffnen

Methodenregister

Zugelassene Berechnung

Das Register beschreibt Rundung, Portionsbezug und den Umgang mit nicht verwertbaren Kohlenhydratanteilen.

Warenkunde öffnen

Keine Dosierungsstelle

Die Angaben des BfBE dienen der Kennzeichnung und Orientierung. Persönliche Faktoren, Medikamente und Therapieentscheidungen werden vom Amt weder erfasst noch bewertet.

Rechtsgrundlage

Kohlenhydrat-Deklarationspflicht 1988

Das Gesetz verlangt Angaben in Gramm und Broteinheiten. Schätzungen bleiben zulässig, müssen jedoch als Näherungswerte ausgewiesen und anhand einer zugelassenen Methode berechnet werden.