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Republik Diabetien · Amtliches Portal des Staates Amtsblatt Nr. 148 / 2026 · Stand: 30. Juli 2026
Republik Diabetien
Bundeskanzlei · Betazell am Zuckerhut
„Im Bereich bleiben.“ Wahlspruch seit 1922
Sprache: DE
Bundesministerium des Innern · Bundesamt für Einbürgerung und Register

Einwohner & Einbürgerung

Diabetien nimmt Menschen mit Diabetes, Angehörige und Förderer auf. Die Einbürgerung ist gebührenfrei, dauert wenige Minuten und endet mit der Ausstellung des Bundespasses. Der Pass gilt in allen vier Sektoren gleichermaßen; Sektorpapiere gibt es seit 1979 nicht mehr.

Voraussetzung 01

Bekenntnis zur Kurve

Sie leben mit Diabetes, begleiten einen Menschen, der damit lebt, oder unterstützen die Sache des Bundes.

Voraussetzung 02

Achtung vor dem Einzelnen

Sie achten persönliche Zielbereiche. Angehörige und Förderer brauchen keine eigenen Messwerte.

Voraussetzung 03

Der Bürgereid

Sie leisten den Eid des Bundes. Er verlangt keine Perfektion, sondern Rückkehr.

Formblatt E-70/180

Antrag auf Einbürgerung und Ausstellung eines Reisepasses

Die Angaben werden ausschließlich zur Erzeugung des Passdokuments in Ihrem Gerät verarbeitet und nicht übermittelt.

Diabetes seit
Art der Angabe für Diabetes seit
Genaues Datum

„Diabetes seit“ steht als eigener Eintrag im Pass. Ein Jahr genügt; ein genaues Datum ist nicht nötig. Für Angehörige und Förderer ist die Angabe freiwillig. „Ausgestellt am“ ist immer der Tag der Passerstellung.

Registerzuordnung: Typ 1 → Sektor 1, Typ 2 → Sektor 2, andere Diabetesformen → Sektor 3, Gestation → Ge-station. Angehörige und Förderer sind sektorübergreifend eingetragen. Der Wohnsitz bleibt frei wählbar.

Zulässige Eingaben: Untergrenze 40 bis 150 mg/dl; Obergrenze 100 bis 400 mg/dl.

Hochformat, Kopf mittig, gleichmäßig ausgeleuchtet. Ohne Lichtbild wird das amtliche Ersatzfeld gedruckt.

Kein Lichtbild ausgewählt.

„Ich gelobe, meinen Wert zu kennen, ihn zu achten und, wo ich ihn verliere, ruhig zurückzukehren. Ich verspreche keine gerade Linie. Ich verspreche, im Bereich zu bleiben, so oft es mir möglich ist.“

Für Angehörige und Förderer gilt der Eid als Versprechen der Unterstützung.

Der Pass hat drei Seiten und gilt ab Ausstellung zehn Jahre. Er ist ein fiktives Dokument für Diabetien, kein amtlicher Ausweis.