1 BE = 12 g
Die Broteinheit ist die verbindliche Rechengröße für amtliche Nährwertangaben in Diabetien.
Das BfBE sorgt dafür, dass eine Broteinheit überall im Bund dasselbe bedeutet: 12 Gramm verwertbare Kohlenhydrate. Es prüft amtliche Tabellen, Speisekartenstandards und Berechnungsverfahren.
Zwölfgrammplatz 12, Retardos
Die Festlegung dient der einheitlichen Kennzeichnung. Das Amt berechnet keine persönliche Insulindosis und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung.
Die Broteinheit ist die verbindliche Rechengröße für amtliche Nährwertangaben in Diabetien.
Das Amt prüft, ob veröffentlichte Kohlenhydratwerte nachvollziehbar umgerechnet und Näherungswerte klar gekennzeichnet sind.
Das Register beschreibt Rundung, Portionsbezug und den Umgang mit nicht verwertbaren Kohlenhydratanteilen.
Die Angaben des BfBE dienen der Kennzeichnung und Orientierung. Persönliche Faktoren, Medikamente und Therapieentscheidungen werden vom Amt weder erfasst noch bewertet.
Das Gesetz verlangt Angaben in Gramm und Broteinheiten. Schätzungen bleiben zulässig, müssen jedoch als Näherungswerte ausgewiesen und anhand einer zugelassenen Methode berechnet werden.